US-Patentbehörde hat BlackBoard-Patente kassiert

Es gibt offenbar doch noch Vernunft in der Welt, denn die Patentbehörde der Vereinigten Staaten hat alle 44 Punkte des Patentantrags der Fa. BlackBoard (Bb) für ihr E-Learning-System zurückgewiesen. Wie heise.de berichtet, hat das jedoch noch keinen Einfluss auf laufende Gerichtsverfahren, denn Bb kann gegen diese Entscheidung des Patentamtes gerichtlich tätig werden. Solange gilt das erteilte Patent, und solange kann auch die Konkurrenz weiter verklagt werden.

Dennoch: Die Entscheidung auf Patentierung von e-Learning 1.0 bleibt ein Kuriosum. Der Aufschrei der durch die Blog-Welt ging, vor etwas über einem Jahr, findet nun sein lange erwartetes Echo in der Justitia!

Why do I blog this? e-Learning ist zumindest für mich keine graue Theorie. Als Entwickler einer eigenen Lösung (EverLearn) habe ich diesen Fall der Erteilung eines „Generalpatentes auf E-Learning“ mit einem besonderen Interesse verfolgt. Der Patentantrag erschien mir trivialste Dinge zu beschreiben! Offenbar hat das nun auch die Patentbehörde feststellen können. Für eine juristische Schlacht auf den Konkurrenten Desire2Learn hat der Antrag seine Aufgabe mehr als erfüllt. Ich bin gespannt, wie Bb nun darauf reagieren wird.

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