Gilt das Grundgesetz nur noch bei Schönwetter?

grundgesetz__fuer__die__bundesrepublik__id__4719__de_templateid_rawscaled_property_poster_width_69.jpgDas Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag ist trotz massiver Proteste der Bevölkerung ganz einfach durchgegangen. Jetzt geht es weiter mit dem BKA-Gesetz zur Online-Durchsuchung. Die Süddeutsche schreibt dazu heute „BKA-Gesetz: Sachsen gegen Schäubles Schnüffelplan“. Die Freiheit der Staatsbürger scheint immer weniger Wert zu haben. Vieles deutet darauf hin, dass wir immer tiefer in eine Vertrauenskrise hineinschlittern, die zum Stillstand führt. Mehrere Indizien zeigen mir, dass dies der Fall ist.

Deshalb habe ich mir einmal die Mühe gemacht, und das Grundgesetz bei der Regierung bestellt. Vor mir liegt die Ausgabe „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Textausgabe – Stand Januar 2007“. Herausgeber ist das Referat für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestags in Berlin.

Wenn ich mir Artikel 5, 10 und 13 des GG durchlese, dann frage ich mich welche gesetzliche Grundlage z.B. für den Inhalt des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gelten soll. ich möchte vor allem den letzten Satz aus dem Vorwort zu zitieren, dort schreibt Dr. Norbert Lammert als Präsident des Deutschen Bundestages:

Was in der Verfassung steht, ist eine Sache, eine andere Sache ist die Frage, ob und wie die in ihr formulierten Werte auch verwirklicht werden. Doch darauf kommt es an. Unser Staat ist angewiesen darauf, dass die Idee der Menschenwürde, die Grundwerte der Freiheit, Gleichheit und Toleranz gelebt werden. Demokratie braucht Bürger, die sich einmischen, die Verantwortung übernehmen, die Engagement zeigen. Das Grundgesetz gibt uns die Freiheit, uns für die humane Gesellschaft, wie wir sie wollen, einzusetzen. Nutzen wir diese Freiheit, jeden Tag aufs Neue.

Wenn man diese Botschaft liest, und sie mit dem vergleicht, was derzeit realisiert wurde und was alles noch geplant ist, dann frage ich mich schon, ob wir nur ein „Schönwettergrundgesetz“ haben. Deshalb nochmals zur Erinnerung Artikel 5 und 10:

Artikel 5, 10 und 13 Grundgesetz:
§5 (1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

§5 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

§5 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

§10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

§10 (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

§13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

§13 (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

§13 (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

§13 (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

§13 (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

§13 (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

§13 (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

drink_drive.jpgAll diese Artikel des Grundgesetzes sind nicht irgendein Blödsinn, sondern die Regeln, die wir bei klarem Verstand einmal aufgestellt haben, um ein gedeihliches, soziales Miteinander als zivilisierte Menschen zu ermöglichen. Nun, da uns der Kopf schwirrt von Terror und Finanzkapriolen und jeder jedem misstraut (zumindest misstraut der Staat von Tag zu Tag jedem Bürger ein Stück mehr), finden wir die Regeln offenbar merkwürdig überkommen. Aber ist das nicht auch mit dem Autofahrer das Gleiche, der sich erst sagte er lässt das Auto stehen wenn er Alkohol getrunken hat? Meist kommt ihm diese Regel im alkoholisierten Zustand dann jedoch absolut lächerlich und hinderlich vor und er reagiert sogar aggressiv wenn man ihn am Fahren hindern wollte. Dabei war er bei klarem Verstand vollkommen der Meinung das es in Ordnung ist das Auto stehen zu lassen, wenn der Verstand nicht mehr klar ist.

Mir scheint, die Verstandestrübung in Form von mehr Misstrauen breitet sich weiter und schneller aus als gedacht. Der Staat traut niemandem mehr, weder dem normalen Bürger (Vorratsdatenspeicherung, Aufhebung des Postgeheimnisses, Videoüberwachung allerorten), noch dem Steuerzahler (Aufhebung vom Bankgeheimnis), noch dem Fluggast (Fluggastdatenübermittlung und Nacktscanner, sowie Handgepäckparanoia), noch dem Professor (Evaluation über Evaluation ohne festen Vertrag), noch denen die noch Protestieren (Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Bayern) und viele andere mehr.

Die große Vertrauenskrise ist längst da! Es ist eine Vertrauenskrise die in erster Linie aufgrund eines getrübten Verstandes die Regeln des Grundgesetzes für lächerlich überkommen erachtet. Der Verstand sagt: „Das Grundgesetz gilt nur bei schönem Wetter, wir aber haben gerade schlechtes Wetter, also gilt es nicht mehr!“ – Damit stellt sich der so argumentierende Verstand auf die gleiche Stufe wie ein alkoholisierter Oktoberfestgänger der mit dem Wagen nach zwei Maß Bier nach Hause fahren möchte, obwohl er weiß das das einige Straßenverkehrsopfer zeitigen könnte.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung - www.vorratsdatenspeicherung.de

Wie lange fragt man sich da, dauert es dann eigentlich noch, bis die Meinungsfreiheit als ein überkommenes Relikt aus Schönwetterzeiten gilt? Ist es gar schon soweit? Prof. Dr. Michael Kerres von einer Universität in Nordrhein-Westfalen jedenfalls scheint dieser Ansicht bereits zu sein. Wie sonst könnte er in seinem Beitrag „Bloggen an Unis?“ (hier als Grafik archiviert) schreiben:

Eigentlich wollte ich dem Kollegen raten, seine Blog-Einträge stehen zu lassen. Er hat sie gelöscht. Kann ich verstehen.

Er hätte seinen Beitrag auch „Freie Meinungsäußerung an Unis?“ nennen können. Das hätte es deutlich besser getroffen. „Bloggen“ das beschreibt das Exponieren der eigenen Meinung, ein Vorgang der vollumfänglich von unserem Grundgesetz gedeckt ist. In einem Extraartikel des GG ist sogar das Recht der Professoren auf eine freie Lehre gedeckt. Der Professor ist somit sogar doppelt vom GG abgesichert. Trotzdem kann Kerres es „verstehen“, dass der Kollege seine Meinung lieber löscht? Ich frage mich ob ich das auch verstehen sollte. Ich denke nein!

Update 19.11.2008
Freie Meinungsäußerung ist originär eine Professorenverantwortung – denn mit dem Privileg (Doppelter Schutz der Meinungsfreiheit (1)/Freiheit der Lehre (2) durch das Grundgesetz) kommt die Verantwortung! Gut dass das andere auch so sehen.

Update 22.12.2008
Heute habe ich einen Beitrag auf change.gov von Lawrence Lessig gesehen, der tatsächlich ein ganz ähnliches Thema thematisiert wie dieser Beitrag: Trust und Mistrust bzw. die Vertrauenskrise in den Staat USA. Lessig identifiziert ebenfalls Vertrauen als den entscheidenen Faktor. Interessanter Weise hat er einen Vorschlag zur Verbesserung, der in dem folgenden Video von ihm verdeutlicht wird.


(via whois-blog)

Why do I blog this? Ich frage mich, woran es liegt, dass in einem Akt vorauseilenden Gehorsams die eigene Meinung lieber gelöscht wird, als den Disput zu suchen. Liegt es an einer allseits um sich greifenden Vertrauenskrise? Ist es ein vernebelter Verstand? Ist das Grundgesetz ungültig, weil wir schlechtes Wetter haben? Um es mit Norbert Lammerts Worten zu sagen: „Das Grundgesetz gibt uns die Freiheit, uns für die humane Gesellschaft, wie wir sie wollen, einzusetzen. Nutzen wir diese Freiheit, jeden Tag aufs Neue.“ Dieser Blogbeitrag von mir ist mein Beitrag dazu, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sollte die Uni Bremen diesen Beitrag bzw. meine Meinung löschen wollen, gehe ich notfalls ganz einfach bis zum Bundesverfassungsgericht, so einfach ist das. Ich trage die volle Verantwortung ganz allein für meine Schreibe und das heißt, dass ich auch das Recht auf freie Meinungsäußerung mitverantworte.

Fortschritte der Zellforschung in Kanada und Deutschland

200×50.gifIch bin mir etwas unsicher, ob es eine gute Idee ist dieses Posting ins Blog zu tun, denn es scheint zu schön um wahr zu sein, gerade deshalb ist wohl auch Vorsicht angebracht! Dennoch, der NewScientist berichtete bereits im Februar 2007 mit der Titelzeile „Cheap, ’safe‘ drug kills most cancers“ über einen neuen Ansatz der Krebsbekämpfung, der in Kanada an der Universität von Alberta unternommen wird.

Dabei wird ein Stoffwechselungleichgewicht der betroffenen Zellen, dass eine eine Deaktivierung der Mitochondrien verursacht, mit dem Mittel Dichloroacetat ausgeglichen. Die Zellen bekommen den Stoff zugeführt, der den deaktivierten natürlichen Zelltod-Mechanismus über die Mitochondrien wieder reaktiviert: Die Krebszelle kann danach natürlich absterben, was sie offenbar in Tierexperimenten erfolgreich getan hat. (siehe auch wiss. Paper als PDF)

michelakis-1.jpgSeit der Veröffentlichung Anfang 2007 haben in Alberta die Verbereitungen für einen klinischen Test dieses Stoffes (der kein neu entwickeltes Medikament ist, sondern ein lange bekannter und auch medizinisch eingesetzter Stoff) an Menschen begonnen, die ein Krebsleiden haben. Der NewScientist berichtet erneut darüber mit dem Titel „Controversial drug DCA to get first human trials“.

Das Interesse an dieser Studie, die von Dr. Evangelos Michelakis, Associate Professor an der medizinischen Fakultät für Medizin, Abteilung Kardiologie (siehe Bild links) geleitet wird, ist so groß, dass die Universität von Alberta eine Informationsseite und eine Medienseite dazu anbietet mit weiteren Informationen. Michelakis arbeitet zugleich in der Vascular Biology Group (VBG), die sich u.a. mit der Untersuchung von „[…] putative oxygen sensors (including mitochondria […]“ beschäftigt. Vielleicht ist er über die Untersuchung des Sauerstofftransportes in Blutzellen auf die Idee gekommen, das ein Stoffwechselungleichgewicht Zellen ausser Kontrolle geraten lässt. Spannend ist das für mich vor allem, weil für die klinische Studie auch ein bildgebendes Verfahren (Positronen Emissions Tomographie, kurz PET) eingesetzt wird, ähnlich dem MRT, mit dem ich selbst bereits in einem freiwilligen Versuch Bekanntschaft machte.

Dazu ein Zitat aus dem Artikel des Edmonton Journal:

Michelakis and his co-investigator in the clinical trial, Dr. Kenn Petruk, head of neurosurgery for Edmonton’s Capital Health Authority, said they will be able to tell if DCA is affecting the cancer cells within one month to six weeks after they start treatment. Using a PET scan — a positron emission tomography machine that Capital Health only secured in March — they will be studying if DCA reduces the amount of glucose metabolized by cancer cells. Cancer cells love sugar.

(via Google News)

Die Forscher um Michelakis hatten zunächst versucht Geld für klinische Studien von der pharmazeutischen Industrie zu bekommen. Diese hatte allerdings rätselhafter Weise kein Interesse an einer Förderung der Forschung zu dem beforschten Medikament. Die Universität Alberta und die Bevölkerung begannen daher private Spenden für eine klinische Studie am Menschen zu sammeln.

Am 24. September 2008 (vor einem Monat) gab Dr. Evangelos Michelakis in einer Mitteilung (als PDF) bekannt, dass bereits 800.000 US-Dollar von den angepeilten 1,5 Mio US-Dollar als Spenden gesammelt wurden. Die klinische Studie kann damit seit diesem Monat beginnen (Details zur Studie). Ein beachtlicher Erfolg!

250px-diagram_of_a_human_mitochondrion_de.pngGestern nun habe ich eine weitere spannende Meldung zum Thema Zellen, insbesondere den Mitochondrien gelesen. Unter dem Titel „Geschickt gebaut – Struktur einer zellulären Kraftstoffpipeline entschlüsselt“ berichtet der Informationsdienst Wissenschaft:

Einem interdisziplinären Team von Wissenschaftlern der Max-Planck-Institute für biophysikalische Chemie (Göttingen), Biochemie (Martinsried) sowie Entwicklungsbiologie und biologische Kybernetik (beide Tübingen) ist es gelungen, die Struktur eines lebenswichtigen Transportkanals in den „Kraftwerken“ der Zelle – den Mitochondrien – aufzuklären. Über diesen Weg werden Zellen nicht nur mit Energie und Stoffwechselprodukten, sondern auch mit „Befehlen“ zum Zell-Selbstmord versorgt.

Der sogenannte voltage-dependent anion channel (VDAC Kanal) könnte vielleicht auch für die Forschergruppe in Kanada interessant sein, denn neben ihrer Aufgabe als Energielieferant der Zelle spielen Mitochondrien eine entscheidende Rolle beim programmierten Zell-Selbstmord, der Apoptose und die „Kommandos“ zum programmierten Zelltod werden offenbar über exakt diesen untersuchten VDAC-Kanal verschickt. Ich verstehe zu wenig von den Details dieser Forschung, aber hier scheinen sich die Dinge auf einen gemeinsamen Punkt zu zubewegen.

Wissenschaftliche Kritik an der Darstellung bzw. Öffentlichkeitsarbeit der Studie gibt es auch. Zum Beispiel hier „Curing cancer? The dichloroacetate story“.

Update 9.11.2008
DerStandard berichtet über einen weiteren Durchbruch bei der Erforschung von Zellen. In dem Beitrag „Wie Schweinsbraten aus Fisch“ stellt der Beitrag eine Erkenntnis vor, die für die Zellforschung neu ist: „Dort, wo nach gängiger Lehrmeinung Ribonukleinsäure (RNA) sein sollte, war keine.“ – da sieht man mal wieder, dass NICHTS zu finden ebenfalls einen Durchbruch bedeuten kann. Der exakte Forschungsbeitrag in einem Artikel, der von den Forschern Johann Holzmann, Peter Frank, Esther Löffler, Keiryn L. Bennett, Christopher Gerner und Walter Rossmanith bei Cell veröffentlicht wurde, ist zu finden unter dem Titel „RNase P without RNA: Identification and Functional Reconstitution of the Human Mitochondrial tRNA Processing Enzyme“.

Update 12.1.2009
Weitere Erkenntnisse, die die Zellenergieversorgung betreffen: Cardiolipin and electron transport chain abnormalities in mouse brain tumor mitochondria: lipidomic evidence supporting the Warburg theory of cancer

davidsdeathbutton.pngWhy do I blog this? Erstmals hatte ich vor einem Jahr über diesen erfolgversprechenden Ansatz etwas mitbekommen – ich hielt es allerdings für fast zu schön um wahr zu sein. Da die klinischen Studien zu dem Einsatz des Dichloroacetate (DCA) nun jedoch endlich beginnen werden ist es zwar möglicherweise etwas früh darüber etwas zu schreiben, aber interessant erscheint es dennoch, wie hier mit Beharrlichkeit Schritt für Schritt die Geheimnisse des Zelltod-Mechanismus weltweit enträtselt werden. Hoffnungsvolle Meldungen in Sachen Krebsbekämpfung sind ziemlich rar, die Skandale in der Krebsforschung hingegen bleiben allzuleicht im Gedächtnis haften. Nicht zuletzt deshalb widme ich diesen Beitrag hoffnungsvoll allen, die von Krebs betroffen sind und/oder waren – so wie ein guter Freund von mir vor drei Jahren den Kampf gegen die unkontrollierten Zellen verloren hat.

Measuring 2.0: The Web 2.0 Dynamic Instrument (part 5 of 5)

In the last 4 parts of this series I tried to present my aggregated essence of what I think are the main Web 2.0 Factors (W2F) which influence/drive the development of the Web:

  • Part 1: Decreased costs for content-inventory and -distribution, aka Longtail
  • Part 2: Successful, tested, and freely available Features & Innovations
  • Part 3: Connecting the like-minded people to build stable, social structures
  • Part 4: End of Control for any content due to worlds largest built copymachine ever (Internet)
  • Part 5: Combining the most influential factors driving new Business Opportunities
Busi´ness
Evolution prefers the most efficient/optimized solution to a problem (you can optimize it anytime = optimization-margin). Solutions which take the most powerful driving forces of the web and build themselves on it, are best candidates to also profit of this dynamic with a sustainable business.

My ultimate goal was to identify these W2F and to create some kind of benchmarking tool which would make it easy to check ideas, features, services and existing solutions against them. As a result of evaluating against four driving W2F a process would reveal the level by which something can profit of the existing dynamic of change. Those ideas/services/features which would like to ride the wave of webdevelopment/change should take these factors into account to kick off a successful business. Therefore the four W2F which were in detail described in several blogposts here, can be logically combined into some kind of Web 2.0 Dynamic Instrument (W2DI) which I called the „thetameter“:

Energy in a System
thetameter the W2DI Benchmarking Tool (Please click to zoom graphics)
Graphic was updated/changed on 28th of Oct 2008

The instrument is capable of displaying the possible business-impact of things beeing powered by the four W2F. So the last part of how to measure „2.0“ is the combined business potential which results from the various Web 2.0 Dynamic Factors (W2F) beeing added up to one value of energy (like e.g. the heat).

Why do I blog this? I think that this instrument will ease the process of evaluating new ideas. Sure the metaphor of this graphic (thetameter) looks like some childish, colorful if not ridiculously easy thing, but it should be taken into account that this benchmark is based on four very diverse criterias, which make up the final value of an evaluated idea. The difficult part is not to add some values, it is the evaluation of each criteria from all kind of perspectives to be able to compare things with each other. I will soon demonstrate the exemplary use of how the instrument works and how one can easily check how much potential some service/idea or feature really has.