Ergebnisse der internationalen Podcasterstudie 2007

Anfang diesen Jahres fragten Dennis Mocigemba (Jacobs University Bremen) und Gerald Riechmann (Technische Universität Berlin) in einer Umfrage (n=1665) 1,084 private Podcaster und sich selbst „Podcasters – who they are. How and why they do it.“. Jetzt sind die Ergebnisse draussen (als PDF downloaden).

Aus meiner Sicht ein besonders nachdenklich machendes Ergebnis: „Well educated males (86.2%) dominate the podosphere“. Ich würde so gerne viel mehr Frauenstimmen hören. Und auch Themen von Frauen aufbereitet. Mädels, packt’s einfach mal an! Was mich überrascht hat: 80.6% der befragten Podcaster stehen bereits im Arbeitsleben (Voll- oder Teilzeit), sie sind vergleichsweise älter als die mySpace und studiVZ-Generation (Median: 34 Jahre) und sie leben zu über zweidritteln in Partnerschaft. Mocigemba und Riechmann fassend das so zusammen: „The majority of podcasters are self-educated senders“.


Verteilung der privaten Podcaster nach Betriebssystem.
Ergebnis: Podcasting ist kein Apple-Phänomen, aber ein Apple scheint die Sache deutlich zu vereinfachen, sonst wäre da keine so deutliche Überrepräsentation vorhanden.

Lustig fand ich auch: „A noticeable number of podcasters use their shows as a kind of Identity Workshop“, das kann ich bei mir bestätigen, und zwar in dem Sinne, dass ich mich weiterentwickeln möchte oder wie mir beim letzten Podcast bestätigt wurde ist man als „SensationSeeker“ unterwegs. Aber das haben die Initiatoren der Studie natürlich noch genauer untersucht, und rausgekommen sind dabei mehrere Typen von Podcastern:

Der Explorer (EX), der PersonalityPrototyper (PP), der ThemeCaster (TC) der Rebel (RE) und der Social Capitalist (SC). Der ThemeCaster liegt weltweit vorne, dann kommen Rebel und PersonalityPrototyper. Superinteressante Ergebnisse!! :-D

Update 4.8.2007
Tobias Künkler hat mich grade auf den Phlow-Blog hingewiesen, der noch ein wenig Info zu den beiden Erstellern der Studie bereithält. Danke!

GANPH Kongress 2007: Körper und Geist

Ab dem morgigen Tag 18. Juli 2007 findet in Hamburg der Kongress „Leib und Seele in der antiken Philosophie“ der Gesellschaft für antike Philosophie e. V. (GANPH) statt.

Thema des Konferenzprogramms (als PDF) ist das Problem der Trennbarkeit von Leib und Seele als solches, zum anderen aber auch Fragen zum Begriff von Leib und Seele aus folgenden Blickwinkeln:

  • aus physiologisch-naturphilosophischer
  • moralpsychologischer
  • erkenntnistheoretischer
  • pädagogisch-entwicklungspsychologischer sowie aus
  • theologischer Perspektive

Die geplanten Vorträge sollen der Breite der Thematik ebenso gerecht werden wie dem zeitlichen Spektrum. Schwerpunkte liegen auf Platon, Aristoteles und den Philosophen des hellenistischen Zeitalters, d.h. Stoikern und Epikureern.

Why do I blog this? Okay, warum fange ich jetzt auch noch über Philosophie an zu bloggen? Nun, dazu müßte ich arg ausholen, aber in meiner Dissertation bin ich durchaus an Grenzen gestossen, die genau die Frage danach aufwerfen, was passiert eigentlich, wenn man z.B. stirbt. Wohin geht die Identität des Gestorbenen? Verschwindet sie aus Raum und Zeit? Eigentlich müßte ich mich da ja jetzt sofort anmelden – zumal ich da echt eine Baustelle in der Dissertation habe – , aber mein derzeitiger Zeitplan läßt das leider nicht zu.

Neues Gesetz verbietet die freie Forschung und Lehre zur IT-Sicherheit

Die Freiheit von Forschung und Lehre im Bereich IT-Sicherheit ist Geschichte, das Verbot davon hingegen seit heute Gesetz.

Die Forschungsfreiheit zählt im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit und der Lehrfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) als Grundrecht geschützt.
Quelle: wikipedia und Bundesministerium der Justiz, der Bundesrepublik Deutschland

Ein ganzer universitärer Forschungsbereich wurde jetzt verboten. Um was genau geht es? Folgendes Zitat aus der Pressemitteilung des Chaos Computer Club verschafft Klarheit:

Das Bundeskabinett hat am 20. September 2006 einen Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen beschlossen. Dabei soll u. a. Software kriminalisiert werden, die zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Der Chaos Computer Club warnt davor, dass die Umsetzung des Entwurfes die Sicherheit von Computersystemen gefährdet. Stattdessen fordert der CCC eine drastische Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen.


Quelle: Bart Simpson Chalkboard Generator

Wie Spiegel Online und heise.de jetzt zusammenfassend berichten, hat auch der Bundesrat sämtlichen Rat aller Experten aus Deutschland ignoriert. Stattdessen wird in Kürze durch die Unterschrift des Honorar-Professor der Universität Tübingen, dem Bundespräsidenten Horst Köhler ein neuer Paragraf 202c StGB im Strafrecht in Kraft treten. Dieser verbietet die Nutzung von Software, die zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Das Gesetz untersagt selbst Sicherheitsexperten und Wissenschaftlern, Computersysteme mittels entsprechender Software zu untersuchen oder gar zu schützen.

Hartmut Pohl, Professor für Informationssicherheit sagt dazu dem Spiegel: „Dieses Gesetz verbietet, was ich mit meinen Studenten jeden Tag in Übungen und Seminaren mache.“ Ich füge dem hinzu, es verbietet, was ich vor wenigen Wochen gemacht habe, um die E-Learning Lösung EverLearn mit einer sicheren neuen Funktion für vereinfachte Anmeldung zu versehen. Ich habe versucht meine eigene Lösung mit entsprechenden Werkzeugen zu überprüfen.

Ich habe IT nicht nur studiert (Wirtschaftsinformatik) ich praktiziere sie auch und ich habe mich mit den Datenschutzgesetzen genauso beschäftigt, wie mit der Datensicherheit. Das Anschauen eines Datenspeichers wie z.B. einem Browser-Cookie und die Behandlung mit einem Numbercrunching-Tool ist also zukünftig unter Strafe gestellt. Warum hier das Werkzeug und nicht die Daten unter Strafe gestellt werden das bleibt das Geheimnis der politischen Entscheider.

Da fragt man sich unwillkürlich woran es liegt, das eine für Innovation in Deutschland so fatale Entscheidung gefällt werden kann. Eine Antwort findet man wohl nur, wenn man mit den unvoreingenommenen Augen eines Kindes schaut. Einmal hypothetisch gedacht: Wenn mich der Staat morgen nun zu Web 2.0 befragen würde wie man mit IT und Web 2.0 Innovation in Deutschland möglich macht – als Experte wohlgemerkt – wie sollte ich dann antworten? Sollte ich überhaupt antworten? Hat es Sinn sich dazu überhaupt zu äußern, wenn die geballte IT Kompetenz von Deutschland im Bereich Innovation in der IT Sicherheit durch den Staat ignoriert und stattdessen kriminalisiert wird? Welche Rolle spielt die Antwort eines „Experten“ heutzutage überhaupt, wer ist Experte, wer nicht? Ein Experte [Korrektur!] eine Menge Experten, haben Ihre Antwort bereits gegeben. Ich zitiere den CCC:


Eine weitere Antwort ist hier nachzulesen. Das Expertenwissen der White Hats wandert offenbar ab.

Update 8.7.2007
Die Gesellschaft für Informatik e.V. hatte im Verbund mit anderen Kompetenzträgern bereits lange im Vorfeld darauf hingewiesen. Unter anderem in Ihrer Mitteilung „Entwurfsfassung des § 202c StGB droht Informatiker/innen zu kriminialisieren“. Leider erfolgten wohl die letzten Tage intensive technische Wartungsarbeiten an dem Webauftriff der GI, so dass noch keine Stellungnahme zu den neuen Fakten vorliegt, aber darauf bin ich wirklich gespannt.

Update 12.7.2007
Die neue Gesetzeslage durch das Verbot der Forschung zur IT-Sicherheit erscheint vor allem interessant, wenn man einen Vergleich anstellt mit den Zielen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dort kann man lesen:

Die Sicherheit von Computern und Internet ist für das BMBF ein wichtiger Förderschwerpunkt, denn Softwaresysteme sind heute integraler Bestandteil vieler technischer Anlagen und Geräte, an deren Sicherheit und Zuverlässigkeit höchste Anforderungen gestellt werden. […] Die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Computeranwendungen kann sogar lebenswichtig sein. Immer noch ist es schwierig, Computersysteme zu finden, die diesen Anforderungen gerecht werden. Die meisten Systeme offenbaren Unbefugten Daten […]

Dieser Standpunkt des BMBF erscheint völlig korrekt, doch was mir vollkommen unklar ist, ist wie sich das mit der neuen Gesetzeslage vertragen soll, denn ganz konkret widmet sich dieser Standpunkt des BMBF u.a. auch folgenden Schwerpunkten:

IT-Sicherheit, Security

  • Innovative integrierte IT-Sicherheitssysteme für die sichere Erstellung, Installation, Konfiguration und den Betrieb von IT-Systemen, für Persönlichkeitsschutz und Vertrauenswürdigkeit der Systeme und
  • Sicherheit bei neuen IT-Methoden und Techniken wie etwa Ubiquious Computing.

Update 30.7.2007
Die Reaktion. Die Gesellschaft für Informatik hat heute mit einer Antwort in Form eines Memorandums (als PDF downloaden) auf die vielfältigen Vorstöße der unerlaubten und unverhältnismäßigen Datenerfassung reagiert. Ich zitiere einige Forderungen, die meiner Ansicht nach den Kern des Memorandums wiedergeben:

  • Für jedermann leicht erkennbare Kennzeichnung der Überwachung im öffentlichen und privaten Raum.
  • Hinweis für den Bürger unter welchen Voraussetzungen man sich der Überwachung entziehen kann.
  • Öffentlich, entgeltfrei einsehbares (Internet-) Register aller zur Überwachung nutzbaren (unternehmenseigenen und behördlichen) Datensammlungen
  • Abwägung des spezifischen Nutzens jedes einzelnen Überwachungsverfahrens […] mit den entstehenden Kosten.

(via heise.de)
Ich frage mich: Ist diese Liste an Forderungen ein „Denkzettel“ (denn nichts anderes bedeutet Memorandum übersetzt)?

Update 31.1.2009
Eine schöne Kunst-Aktion, die auch prima zu den Maßnahmen der Regierung passt, hat Johannes Kreidler derzeit inszeniert, um die Absurdität der Maßnahmen zu demonstrieren. Mit seiner Aktion „Call Wolfgang“ will er auf die Sinnlosigkeit der Überwachung hinweisen. Sicherheitstools zu verbieten löst genau sowenig Probleme wie Telefone zu überwachen.