{"id":177,"date":"2008-11-17T20:26:36","date_gmt":"2008-11-17T19:26:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.thetawelle.de\/?p=177"},"modified":"2009-01-28T21:54:03","modified_gmt":"2009-01-28T20:54:03","slug":"gilt-das-grundgesetz-nur-noch-bei-schonwetter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.thetawelle.de\/?p=177","title":{"rendered":"Gilt das Grundgesetz nur noch bei Sch\u00f6nwetter?"},"content":{"rendered":"<p><a href='\/wp-upload\/grundgesetz__fuer__die__bundesrepublik__id__4719__de_templateid_rawscaled_property_poster_width_69.jpg' title='grundgesetz__fuer__die__bundesrepublik__id__4719__de_templateid_rawscaled_property_poster_width_69.jpg'><img src='\/wp-upload\/grundgesetz__fuer__die__bundesrepublik__id__4719__de_templateid_rawscaled_property_poster_width_69.thumbnail.jpg' class=\"alignright\" alt='grundgesetz__fuer__die__bundesrepublik__id__4719__de_templateid_rawscaled_property_poster_width_69.jpg' \/><\/a>Das <strong>Gesetz \u00fcber die Vorratsdatenspeicherung<\/strong> im Bundestag ist trotz <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/\">massiver Proteste der Bev\u00f6lkerung<\/a> ganz einfach durchgegangen. Jetzt geht es weiter mit dem <strong>BKA-Gesetz<\/strong> zur Online-Durchsuchung. Die S\u00fcddeutsche schreibt dazu heute <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/895\/333749\/text\/\">&#8222;BKA-Gesetz: Sachsen gegen Sch\u00e4ubles Schn\u00fcffelplan&#8220;<\/a>. Die Freiheit der Staatsb\u00fcrger scheint immer weniger Wert zu haben. Vieles deutet darauf hin, dass wir immer tiefer in eine Vertrauenskrise hineinschlittern, die zum Stillstand f\u00fchrt. Mehrere Indizien zeigen mir, dass dies der Fall ist.<\/p>\n<p>Deshalb habe ich mir einmal die M\u00fche gemacht, und das Grundgesetz bei der Regierung bestellt. Vor mir liegt die Ausgabe &#8222;Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, Textausgabe &#8211; Stand Januar 2007&#8220;. Herausgeber ist das Referat f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestags in Berlin.<\/p>\n<p>Wenn ich mir <strong>Artikel 5, 10 und 13 des GG<\/strong> durchlese, dann frage ich mich welche gesetzliche Grundlage z.B. f\u00fcr den Inhalt des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gelten soll. ich m\u00f6chte vor allem den letzten Satz aus dem Vorwort zu zitieren, dort schreibt <strong>Dr. Norbert Lammert<\/strong> als Pr\u00e4sident des Deutschen Bundestages:<\/p>\n<blockquote><p>Was in der Verfassung steht, ist eine Sache, eine andere Sache ist die Frage, ob und wie die in ihr formulierten Werte auch verwirklicht werden. Doch darauf kommt es an. Unser Staat ist angewiesen darauf, dass die Idee der Menschenw\u00fcrde, die Grundwerte der Freiheit, Gleichheit und Toleranz gelebt werden. Demokratie braucht B\u00fcrger, die sich einmischen, die Verantwortung \u00fcbernehmen, die Engagement zeigen. Das Grundgesetz gibt uns die Freiheit, uns f\u00fcr die humane Gesellschaft, wie wir sie wollen, einzusetzen. Nutzen wir diese Freiheit, jeden Tag aufs Neue.<\/p><\/blockquote>\n<p>Wenn man diese Botschaft liest, und sie mit dem vergleicht, was derzeit realisiert wurde und was alles noch geplant ist, dann frage ich mich schon, ob wir nur ein &#8222;Sch\u00f6nwettergrundgesetz&#8220; haben. Deshalb nochmals zur Erinnerung Artikel 5 und 10:<\/p>\n<p><strong>Artikel 5, 10 und 13 Grundgesetz:<\/strong><br \/>\n\u00a75 (1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<\/p>\n<p>\u00a75 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der pers\u00f6nlichen Ehre.<\/p>\n<p>\u00a75 (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.<\/p>\n<p>\u00a710 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.<\/p>\n<p>\u00a710 (2) Beschr\u00e4nkungen d\u00fcrfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschr\u00e4nkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, da\u00df sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und da\u00df an die Stelle des Rechtsweges die Nachpr\u00fcfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.<\/p>\n<p>\u00a713 (1) Die Wohnung ist unverletzlich.<\/p>\n<p>\u00a713 (2) Durchsuchungen d\u00fcrfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>\u00a713 (3) Begr\u00fcnden bestimmte Tatsachen den Verdacht, da\u00df jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so d\u00fcrfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen \u00dcberwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufh\u00e4lt, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erschwert oder aussichtslos w\u00e4re. Die Ma\u00dfnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchk\u00f6rper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.<\/p>\n<p>\u00a713 (4) Zur Abwehr dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, d\u00fcrfen technische Mittel zur \u00dcberwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Ma\u00dfnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen.<\/p>\n<p>\u00a713 (5) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann die Ma\u00dfnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zul\u00e4ssig, wenn zuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverz\u00fcglich nachzuholen.<\/p>\n<p>\u00a713 (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag j\u00e4hrlich \u00fcber den nach Absatz 3 sowie \u00fcber den im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich \u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gew\u00e4hltes Gremium \u00fcbt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die L\u00e4nder gew\u00e4hrleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.<\/p>\n<p>\u00a713 (7) Eingriffe und Beschr\u00e4nkungen d\u00fcrfen im \u00fcbrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verh\u00fctung dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bek\u00e4mpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gef\u00e4hrdeter Jugendlicher vorgenommen werden.<\/p>\n<p><img src='\/wp-upload\/drink_drive.jpg' alt='drink_drive.jpg' class=\"alignright\" \/>All diese Artikel des Grundgesetzes sind nicht irgendein Bl\u00f6dsinn, sondern die Regeln, die wir bei <strong>klarem Verstand<\/strong> einmal aufgestellt haben, um ein gedeihliches, soziales Miteinander als zivilisierte Menschen zu erm\u00f6glichen. Nun, da uns <strong>der Kopf schwirrt von Terror und Finanzkapriolen<\/strong> und jeder jedem misstraut (zumindest misstraut der Staat von Tag zu Tag jedem B\u00fcrger ein St\u00fcck mehr), finden wir die Regeln offenbar merkw\u00fcrdig \u00fcberkommen. Aber ist das nicht auch mit dem Autofahrer das Gleiche, der sich erst sagte er l\u00e4sst das Auto stehen wenn er Alkohol getrunken hat? Meist kommt ihm diese Regel im alkoholisierten Zustand dann jedoch absolut l\u00e4cherlich und hinderlich vor und er reagiert sogar aggressiv wenn man ihn am Fahren hindern wollte. Dabei war er bei klarem Verstand vollkommen der Meinung das es in Ordnung ist das Auto stehen zu lassen, wenn der Verstand nicht mehr klar ist.<\/p>\n<p>Mir scheint, die Verstandestr\u00fcbung in Form von mehr Misstrauen breitet sich weiter und schneller aus als gedacht. Der Staat traut niemandem mehr, weder dem normalen <strong>B\u00fcrger (Vorratsdatenspeicherung, Aufhebung des Postgeheimnisses, Video\u00fcberwachung allerorten)<\/strong>, noch dem <strong>Steuerzahler (Aufhebung vom Bankgeheimnis)<\/strong>, noch dem <strong>Fluggast (Fluggastdaten\u00fcbermittlung und Nacktscanner, sowie Handgep\u00e4ckparanoia)<\/strong>, noch dem <strong>Professor (Evaluation \u00fcber Evaluation ohne festen Vertrag)<\/strong>, noch denen die noch <strong>Protestieren (Einschr\u00e4nkung der Versammlungsfreiheit in Bayern)<\/strong> und viele andere mehr.<\/p>\n<p><strong>Die gro\u00dfe Vertrauenskrise ist l\u00e4ngst da!<\/strong> Es ist eine Vertrauenskrise die in erster Linie aufgrund eines getr\u00fcbten Verstandes die Regeln des Grundgesetzes f\u00fcr l\u00e4cherlich \u00fcberkommen erachtet. Der Verstand sagt: &#8222;Das Grundgesetz gilt nur bei sch\u00f6nem Wetter, wir aber haben gerade schlechtes Wetter, also gilt es nicht mehr!&#8220; &#8211; Damit stellt sich der so argumentierende Verstand auf die gleiche Stufe wie ein alkoholisierter Oktoberfestg\u00e4nger der mit dem Wagen nach zwei Ma\u00df Bier nach Hause fahren m\u00f6chte, obwohl er wei\u00df das das einige Stra\u00dfenverkehrsopfer zeitigen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><center><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/\" target=\"_top\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vds.wlankarow.de\/banner.php\" alt=\"Stoppt die Vorratsdatenspeicherung - www.vorratsdatenspeicherung.de\" border=\"0\" title=\"Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!\" class=\"aligncenter\"\/><\/a><\/center><\/p>\n<p>Wie lange fragt man sich da, dauert es dann eigentlich noch, bis die Meinungsfreiheit als ein \u00fcberkommenes Relikt aus Sch\u00f6nwetterzeiten gilt? Ist es gar schon soweit? <strong><a href=\"http:\/\/mediendidaktik.uni-duisburg-essen.de\/node\/4788\">Prof. Dr. Michael Kerres<\/a><\/strong> von einer Universit\u00e4t in Nordrhein-Westfalen jedenfalls scheint dieser Ansicht bereits zu sein. Wie sonst k\u00f6nnte er in seinem Beitrag <a href=\"http:\/\/mediendidaktik.uni-duisburg-essen.de\/node\/4788\">&#8222;Bloggen an Unis?&#8220;<\/a> (hier als <a href=\"\/wp-upload\/bloggen_an_unis_archiviert_17_11_2008.png\">Grafik archiviert<\/a>) schreiben:<\/p>\n<blockquote><p>Eigentlich wollte ich dem Kollegen raten, seine Blog-Eintr\u00e4ge stehen zu lassen. Er hat sie gel\u00f6scht. Kann ich verstehen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Er h\u00e4tte seinen Beitrag auch &#8222;Freie Meinungs\u00e4u\u00dferung an Unis?&#8220; nennen k\u00f6nnen. Das h\u00e4tte es deutlich besser getroffen. <strong>&#8222;Bloggen&#8220;<\/strong> das beschreibt das Exponieren der eigenen Meinung, ein Vorgang der vollumf\u00e4nglich von unserem Grundgesetz gedeckt ist. In einem Extraartikel des GG ist sogar das Recht der Professoren auf eine freie Lehre gedeckt. Der Professor ist somit sogar doppelt vom GG abgesichert. Trotzdem kann Kerres es &#8222;verstehen&#8220;, dass der Kollege <strong><a href=\"http:\/\/mediendidaktik.uni-duisburg-essen.de\/node\/4785\">seine Meinung lieber l\u00f6scht<\/a><\/strong>? Ich frage mich ob ich das auch verstehen sollte. Ich denke nein!<\/p>\n<p><strong>Update 19.11.2008<\/strong><br \/>\nFreie Meinungs\u00e4u\u00dferung ist origin\u00e4r eine Professorenverantwortung &#8211; denn mit dem Privileg (Doppelter Schutz der Meinungsfreiheit (1)\/Freiheit der Lehre (2) durch das Grundgesetz) kommt die Verantwortung! <a href=\"http:\/\/medienpaedagogik.phil.uni-augsburg.de\/denkarium\/?p=452\">Gut dass das andere auch so sehen.<\/a><\/p>\n<p><strong>Update 22.12.2008<\/strong><br \/>\nHeute habe ich einen <a href=\"http:\/\/www.change.org\/ideas\/view\/citizens_funding_of_the_nations_elections\">Beitrag auf change.gov<\/a> von Lawrence Lessig gesehen, der tats\u00e4chlich ein ganz \u00e4hnliches Thema thematisiert wie dieser Beitrag: <strong>Trust und Mistrust  bzw. die Vertrauenskrise in den Staat USA.<\/strong> Lessig identifiziert ebenfalls Vertrauen als den entscheidenen Faktor. Interessanter Weise hat er einen Vorschlag zur Verbesserung, der in dem folgenden Video von ihm verdeutlicht wird.<br \/>\n<center><embed src=\"http:\/\/blip.tv\/play\/lG3h2RCBolM\" type=\"application\/x-shockwave-flash\" width=\"450\" height=\"350\" allowscriptaccess=\"always\" allowfullscreen=\"true\"><\/embed><\/center><br \/>\n(via <a href=\"http:\/\/blog.whoiswho.de\/stories\/33770\/\">whois-blog<\/a>)<\/p>\n<p><small><strong>Why do I blog this?<\/strong> Ich frage mich, woran es liegt, dass in einem Akt vorauseilenden Gehorsams die eigene Meinung lieber gel\u00f6scht wird, als den Disput zu suchen. Liegt es an einer allseits um sich greifenden Vertrauenskrise? Ist es ein vernebelter Verstand? Ist das Grundgesetz ung\u00fcltig, weil wir schlechtes Wetter haben? Um es mit Norbert Lammerts Worten zu sagen: &#8222;Das Grundgesetz gibt uns die Freiheit, uns f\u00fcr die humane Gesellschaft, wie wir sie wollen, einzusetzen. Nutzen wir diese Freiheit, jeden Tag aufs Neue.&#8220; Dieser Blogbeitrag von mir ist <strong>mein Beitrag<\/strong> dazu, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sollte die Uni Bremen diesen Beitrag bzw. meine Meinung l\u00f6schen wollen, gehe ich notfalls ganz einfach bis zum Bundesverfassungsgericht, so einfach ist das. Ich trage die volle Verantwortung ganz allein f\u00fcr meine Schreibe und das hei\u00dft, dass ich auch das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung mitverantworte.<\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz \u00fcber die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag ist trotz massiver Proteste der Bev\u00f6lkerung ganz einfach durchgegangen. Jetzt geht es weiter mit dem BKA-Gesetz zur Online-Durchsuchung. Die S\u00fcddeutsche schreibt dazu heute &#8222;BKA-Gesetz: Sachsen gegen Sch\u00e4ubles Schn\u00fcffelplan&#8220;. Die Freiheit der Staatsb\u00fcrger scheint immer weniger Wert zu haben. 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